
Das Eidgenössische Versicherungsgericht definiert den Inhalt des Begriffs der Gegenseitigkeit als Risikogemeinschaft, deren Mitglieder sich gegenseitig dieselben Vorteile zusichern, unter Ausschluss jeglichen Gewinnstrebens. Dieses Prinzip schließt auch ein Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Versicherungsleistungen ein.Beim Grunds...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40031
Keine exakte Übereinkunft gefunden.